Gemeinderatswahl
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Vorgezogene Stimmabgabe
Neben der Briefwahl gibt es auch die Möglichkeit das Wahlrecht am Tag der vorgezogenen Stimmabgabe auszuüben. Eine Wahlkarte benötigen Sie dafür nicht. Wurde allerdings schon eine Wahlkarte beantragt, ist diese vor der Stimmabgabe der Wahlbehörde vorzulegen.